Hundehaltung
Aus gegebenen Anla? und aufgrund von Mitteilungen aus der Bev?lkerung
appellieren wir an dieser Stelle erneut und dringend an alle Hundehalter, die Tiere im Ort und in der Feldgemarkung nicht frei laufen zu lassen, sondern diese anzuleinen.
Besonders dann, wenn sich ein Mensch n?hert, sei es zu Fu? oder auf dem Rad,
sollte jeder Hundef?hrer besondere Sorgfaltspflicht an den Tag legen und den Hund an die Leine nehmen.
Die Erfahrung hat in vielen F?llen gezeigt, dass Hunde gerade Menschen die mit dem Rad unterwegs sind, gerne angehen.
Aus Verantwortungsgef?hl gegen?ber dem Mitmenschen und auch dem eigenen Tier, ist es geboten, eine Anleinung vorzunehmen.
Besser man sorgt vor, als dass dann eine Situation eintritt, die der Tierhalter nicht mehr ?im Griff? hat.
Denn, ob ?Bello? dann noch auf das Kommando von Herrchen h?rt, wenn sein Instinkt in eine andere Richtung geht, ist oftmals fraglich.
Nicht jeder Mitb?rger ist tierbegeistert und so muss darauf geachtet werden, dass
der Hund dem Anderen nicht zu nahe kommt.
Wie in der Hundeverordnung ausgef?hrt wird, sind die Hunde so zu halten und zu f?hren, da? von ihnen keine Gefahr f?r Leben oder Gesundheit von Mensch oder Tiere ausgeht.
Um Beachtung wir gebeten!