Bepflanzung der Verkehrsinseln an den Ortsein- und -ausg?ngen Friedewald
Genehmigung der Stra?enbauverwaltung musste abgewartet werden
Zurzeit h?ufen sich die Anfragen der B?rgerschaft bei der Gemeindeverwaltung, warum die Bepflanzung der Verkehrsinseln an den Ortsein- und Ausg?ngen in Friedewald nicht unmittelbar nach der Herausnahme des Pflasters erfolgt ist.
Erkl?rung:
Die Herausnahme des Pflasters erfolgte in Zusammenhang mit den j?hrlich ausgeschriebenen Stra?enreparaturma?nahmen. Durch diese Gesamtausschreibung spart die Gemeinde Geld. Nun ist es aber so, dass die Gemeinde f?r die Bepflanzung dieser Verkehrsinseln die ausdr?ckliche Genehmigung des Amtes f?r Stra?en- und Verkehrswesen aus Eschwege (ASV Eschwege) ben?tigt und zwar deswegen, weil die Ortsdurchfahrt Friedewald (H?nebacher Stra?e / Hauptstra?e / Hersfelder Stra?e) eine Landstra?e (L 3255) ist, obwohl sie den optischen Charakter einer Gemeindestra?e hat. In dieser Genehmigung, die eigentlich eine Vereinbarung ist, wird z.B. geregelt, dass die Gemeinde keine Gew?chse ?ber 0,80 m pflanzen darf und das B?ume und Str?ucher nicht gestattet sind. Verboten sind auch Steine und Werbeanlegen.
Diese Pflanz-Genehmigung wurde bereits Anfang Juni 2006 beim ASV Eschwege beantragt. Die Genehmigung ist erst am 07. August 2006 ! bei der Gemeinde eingegangen. Die Gemeindeverwaltung konnte nicht wissen, dass die Stra?enbauverwaltung ?ber 8 Wochen f?r eine solche Genehmigung ben?tigt.
Die Bepflanzung erfolgt jetzt in der 34. KW (21. bis 25. August)