Wichtige Bauvorhaben vergeben

Erste Sitzung des neuen Gemeindevorstandes,
Wichtige Bauvorhaben im Wert von ?ber 95.000 Euro an heimische Baufirmen vergeben
In seiner ersten Sitzung der Legislaturperiode am 10. Mai begr??te B?rgermeister Martin Gr?ll seine neuen Vorstandskollegen.
Erster Beigeordneter und somit Vertreter des B?rgermeisters ist Hans-Dieter Manns, die weiteren Beigeordneten sind Klaus Kraft, Horst Krause und Peter Seelos.
Das neue Team bew?ltigte die 11 Punkte umfassende Tagesordnung straff und z?gig.
In dieser Sitzung hat der Gemeindevorstand Stra?enbauarbeiten im Gesamtumfang von ?ber 95.000 Euro an Baufirmen aus der Region vergeben.
Ausf?hrende Baufirmen werden die Firmen Jacob aus Bebra, Herrmann aus Philippsthal; Eichenauer aus Schenklengsfeld und Giebel aus Eiterfeld sein.
Dies betrifft insbesondere die Projekte ?Stra?enausbau am Feuerwehrhaus, Jugendhaus?, der ?Wegeausbau von der B 62 zur Kl?ranlage? und die j?hrlichen Stra?enreparaturen.
Die Natursteine einer in der Sanierungspflicht der Gemeinde stehenden Mauer in der kleinen Hohle k?nnen erfreulicherweise kosteng?nstig f?r den Bau des Spielplatzes ?Pulverturm? verwendet werden.
Nur begrenztes Budget f?r Stra?enreparaturen vorhanden Die Qual der Wahl: Ausbessern mit begrenzten Mitteln oder Sanieren mit Anliegerbeitr?gen
Der Anblick ist jedes Jahr das gleiche: Der Frost des Winters hat erhebliche Sch?den an unseren Gemeindestra?en hinterlassen. Die Gemeinde ist stets bem?ht, mit ihren nur begrenzt zur Verf?gung stehenden Mitteln die gr?bsten Sch?den zu beseitigen. Jedes Jahr werden somit zwischen 40.000 und 50.000 Euro f?r Stra?ensch?den in der gesamten Gemeinde aufgewendet.
Das Problem der mangelnden Instandhaltungsm?glichkeiten liegt aber auch an der Systematik des gemeindlichen Haushaltsrechts:
Laufende Reparaturen, die zu keiner Wert- und somit Verm?gensverbesserung der Stra?en f?hren, m?ssen aus den allgemeinen Deckungsmitteln der Gemeinde, also aus den laufenden Einnahmen der Gemeinde gedeckt werden. Die allgemeinen Deckenmittel, also z.B. Steuern und Zuweisungen vom Land sind aber seit Jahren r?ckl?ufig. Eine Kreditaufnahme f?r blo?e Stra?enreparaturen im laufenden Verwaltungshaushalt ist zudem nicht zul?ssig.
Anders sieht es aus, wenn die Gemeinde sich f?r eine Grundsanierung einer Stra?e entscheidet. Hier liegt dann eine Wertverbesserung und somit eine Verm?genserh?hung f?r die Gemeinde vor. Eine solche Ma?nahme ist dann als Investition deklariert, die im Verm?genshaushalt der Gemeinde verbucht werden kann. Hierf?r darf die Gemeinde Kredite, aber viel wichtiger evtl. F?rdermittel des Landes in Anspruch nehmen. Aber auch hier gibt es einen Nachteil: Die Normen des Hessischen Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) und der gemeindlichen Stra?enbeitragssatzung m?ssen angewendet werden. Die Grunderneuerung einer Stra?e ist also beitragspflichtig und die Grundst?ckseigent?mer m?ssen einen Stra?enbaubeitrag bezahlen.
Die Gemeinde steht also immer vor der schwierigen Wahl: Die Anlieger schonen und lediglich die Strassen ausbessern oder ordentlich sanieren und Beitr?ge erheben.